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   OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16   

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OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16 (https://dejure.org/2016,70189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2016 - 27 W 20/16 (https://dejure.org/2016,70189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 27 W 20/16 (https://dejure.org/2016,70189)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09

    Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16
    1) Grundsätzlich wirkt zwar eine in der Satzung für die Geschäftsführer bestimmte Alleinvertretungsbefugnis ebenso wie eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nicht für die Liquidatoren fort (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen: BGH NJW-RR 2009, 333 ff, Rn.11; OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.11; OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8; OLG Frankfurt GmbHR 2012, 394 ff, Rn.20; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 181, Rn.79; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).

    Dort lagen Sachverhalte zu Grunde, in denen die Befreiungen durch Beschlüsse in Abweichung von den Satzungen erfolgt waren (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1044, Rn.10 f), da die jeweilige Satzung eben keine Ermächtigung für eine Regelung dieser Frage durch Gesellschafterbeschluss enthielt (vgl. OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.5).

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11

    Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16
    1) Grundsätzlich wirkt zwar eine in der Satzung für die Geschäftsführer bestimmte Alleinvertretungsbefugnis ebenso wie eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nicht für die Liquidatoren fort (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen: BGH NJW-RR 2009, 333 ff, Rn.11; OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.11; OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8; OLG Frankfurt GmbHR 2012, 394 ff, Rn.20; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 181, Rn.79; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).

    Eine derartige Befugnis erstreckt sich im Wege der vorzunehmenden Auslegung im Zweifel jedenfalls dann auch auf den Liquidator, wenn es sich hierbei um den zuvor tätigen Geschäftsführer-Liquidator handelt (vgl. jeweils mit näherer Begründung: OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8; Karsten Schmidt in Scholz, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 11. Auflage, § 68, Rn.5a; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, § 181, Rn.79; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16
    1) Grundsätzlich wirkt zwar eine in der Satzung für die Geschäftsführer bestimmte Alleinvertretungsbefugnis ebenso wie eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nicht für die Liquidatoren fort (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen: BGH NJW-RR 2009, 333 ff, Rn.11; OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.11; OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8; OLG Frankfurt GmbHR 2012, 394 ff, Rn.20; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 181, Rn.79; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 79/98

    Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von den Beschränkungen des §

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16
    Für den Geschäftsführer führt dies dazu, dass insbesondere auch die Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens auf Grund einer derartigen Regelung im Gesellschaftsvertrag im Wege der Beschlussfassung zulässig ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1193 f, Rn.16 f.).
  • OLG Hamm, 02.01.1997 - 15 W 195/96

    Befreiung des GmbH-Liquidators vom Verbot des § 181 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16
    Dort lagen Sachverhalte zu Grunde, in denen die Befreiungen durch Beschlüsse in Abweichung von den Satzungen erfolgt waren (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1044, Rn.10 f), da die jeweilige Satzung eben keine Ermächtigung für eine Regelung dieser Frage durch Gesellschafterbeschluss enthielt (vgl. OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.5).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18

    Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass jedenfalls eine einem Geschäftsführer konkret erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - sei es unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder aber mit Gesellschafterbeschlusses aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung - nicht für den Geschäftsführer als (geborener) Liquidator fortgilt (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, und vom 06.07.2011, Az. 3 W 62/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 27 W 20/16, zitiert nach juris).

    Allerdings haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (in seinen Beschlüssen vom 19.06.1998 und 06.07.2011, jeweils a.a.O.), das Bayerische Oberste Landesgericht (in seinem Beschluss vom 19.10.1995, a.a.O.) sowie das Oberlandesgericht Hamm (in seinem Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.) jedenfalls für den Fall, dass es sich bei dem Liquidator um den zuvor tätigen Geschäftsführer-Liquidator handelt) die Auffassung vertreten, dass eine bislang in einem Gesellschaftsvertrag für die werbende Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zur Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB regelmäßig objektiv nach Sinn und Zweck der Ermächtigung dahingehend auszulegen sei, dass sie zugleich auch die Gestattung enthalte, eine entsprechende Befreiung von Liquidatoren vorzunehmen.

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